Artenschutzprüfung
Wie sind Bäume mit Artenschutzrelevanz zu erkennen?
Bäume können unabhängig vom Alter, ihrem Standort, ihrer Art oder ihrer Vitalität von besonders oder streng geschützten Arten bewohnt sein. Bei Altbäume, Bäume mit Rissen oder Höhlungen, loser Rinde oder Insektenbohrlöchern, auch an Obstbäumen und in freiwachsenden Hecken, kann auf Grund der vorgenannten Merkmale eine Besiedelung mit besonders und streng geschützten Arten vorliegen. Auch Nester von Freibrütern oder Eichhörnchenkobel sind artenschutzrelevant.
Vögel, Fledermäuse, Insekten (z.B. Eremitkäfer, Rosenkäfer, div. Falter o.ä.) und Pilzarten können zu den besonders und streng geschützten Arten zählen.
Sie haben eine Baumfällung beantragt und die Empfehlung (Auflage) erhalten eine artenschutzrelevante Prüfung nach BNatSchG §39 u. §44 durchführen zu lassen?
Sie als Auftraggeber und die von Ihnen beauftragte ausführende Firma sind für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich des Artenschutzes verantwortlich.
Mein Service
Als zertifizierter Sachkundiger für Artenschutz und Baumhabitatstrukturen begutachte ich nach Ihrer Beauftragung, vor Ort die entsprechenden Baumbestände, Hecken oder ggf. Fassadenbegrünungen sowie Bauwerke hinsichtlich vorhandener Habitatstrukturen und deren eventueller Besiedelung von besonders und streng geschützter Arten.
Sie erhalten von mir anschließend einen Kontrollnachweis sowie ein Kurzgutachten zur Artenschutzprüfung.
Sind keine artenschutzrelevanten Besiedelungen vorzufinden, können die von Ihnen vorgesehenen Bauvorhaben gesetzeskonform fort- und umgesetzt werden.
Ist eine artenschutzrelevante Besiedlung vorzufinden, begleite und unterstütze ich Sie durch den weiteren Prozess. Unter Einbeziehung der unteren Naturschutzbehörde, finden wir gemeinsam Alternativen, um den Konflikt zwischen Artenschutz und Fortführung Ihres Bauvorhabens zu lösen.